Ambulanz
Laut Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin berechtigt zu folgenden ambulanten Maßnahmen:
- Neuropädiatrische Behandlung als Nachsorge von Frühgeborenen
 - Elektroencephalographische Untersuchungen, ggf. mit einmaliger neurologischer Untersuchung
 - Kinderkardiologische Untersuchungen
 - Konsiliarische Beratung eines Vertragsarztes bei Kindern mit folgenden Erkrankungen: Stoffwechselerkrankungen, endokrinologische Erkrankungen und chronische Nierenerkrankungen
 - Konsiliarische Beratung eines Vertragsarztes für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in der Behandlung
 


                    
                    
                
                
                        
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 Akademie St. Franziskus



