Entlassmanagement

In vielen Fällen ist mit der Entlassung aus dem Krankenhaus der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen und eine nachstationäre Versorgung erforderlich. Damit Sie in dieser Situation nicht alleine gelassen werden, bietet das Bonifatius Hospital Ihnen im Rahmen des Entlassmanagements Unterstützung in allen Bereichen rund um die Organisation einer lückenlosen Anschlussversorgung an, wie beispielsweise die Beantragung einer medizinischen Anschlussrehabilitation oder eines Pflegegrades, die Versorgung mit Hilfsmitteln oder Medikamenten oder die Einschaltung eines ambulanten Pflegedienstes.

Alle gesetzlich versicherten Patienten, die einer unmittelbaren Anschlussversorgung bedürfen, haben seit dem 01.10.2017 einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Entlassmanagement. Dies gilt für Patienten der Hauptabteilungen des Krankenhauses, nicht für die Patienten der Belegabteilungen.

Der Gesetzgeber schreibt im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement zwei Anlagen vor: Anlage 1a und 1b (siehe unten).

 

Was genau bedeutet das Entlassmangement für Sie?

Wenn Sie als Patient Unterstützung in der Regelung der Anschlussversorgung wünschen, bitten wir Sie die beiden genannten Anlagen zu unterschreiben. Unsere Mitarbeiter werden entsprechend auf Sie zukommen und um Ihre Unterschrift bitten.
Im Prozess des Entlassmanagements sind verschiedene Berufsgruppen (Arzt, Pflege, Therapeuten, Sozialarbeiter) beteiligt, die bereits frühzeitig einen erforderlichen Unterstützungsbedarf prüfen.
Stellen wir fest, dass Sie als Patient ein Entlassmanagement benötigen, wird ein Entlassplan erstellt. In Absprache mit Ihnen, Ihrem Vorsorgebevollmächtigten oder Betreuer kümmern wir uns um die erforderliche Organisation und nehmen bei Bedarf beispielsweise Kontakt zum Haus- oder Facharzt, der Rehabilitationsklinik oder zum Sanitätshaus auf.
Am Entlassungstag erhalten Sie als Patient und Ihr weiterbehandelnder Arzt einen vorläufigen Entlassungsbrief.
Der Krankenhausarzt hat auch die Möglichkeit in einem begrenzten Umfang (bis zu sieben Tage) eine Krankschreibung (AU) auszustellen oder bei Bedarf Heil – oder Hilfsmittel zu verordnen.
Sie als Patient haben selbstverständlich das Recht auf freie Wahl des Leistungsanbieters (Sanitätshaus, Ambulanter Pflegedienst etc.), es sei denn Ihre Krankenkasse hat entsprechend andere Vorgaben.

 

Ansprechpartner

1. Die Ärzte und Gesundheits- und Krankenpfleger der Station, auf der Sie behandelt werden.
2. Das Patientenservicecenter
3. Der Sozialdienst
4. Die Abteilung Geriatrie (für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation im Bonifatius Hospital)


Anlage 1a: Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Diese Anlage informiert Sie über den gesetzlichen Anspruch des Entlassmanagements durch das Krankenhaus und die Erforderlichkeit einer schriftlichen Einwilligung, damit die Kranken- und Pflegekassen ihrem Unterstützungsauftrag im Rahmen des Entlassmanagements nachkommen können und das Krankenhaus Kontakt zu Leistungserbringern (Ärzten, Sanitätshäusern, Reha-Kliniken etc.) aufnehmen kann.
Sie haben als Patient selbstverständlich das Recht das Entlassmanagement abzulehnen. Dies kann jedoch dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet oder beginnen können. Auch haben Sie jederzeit ein Widerrufsrecht.

 

Anlage 1b: Einwilligung in das Entlassmanagement

Mit dieser Anlage willigen Sie ein, dass das Krankenhaus für Sie ein Entlassmanagement durchführt und damit Ihre Anschlussversorgung gewährleistet. Hierzu gehört auch die Kontaktaufnahme zu Leistungserbringern und die Weitergabe der erforderlichen Daten.
Ebenso willigen Sie in die Unterstützung durch Ihre Kranken- und Pflegekasse ein. Die erforderlichen Daten im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement können dann Ihrer Kranken- und Pflegekasse übermittelt werden, damit diese bei Bedarf das Entlassmanagement unterstützen kann. Auch wird auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen.

 

 

 

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