Für Weiterbildungsassistenten

Einarbeitungs- und Rotationsregelung Pädiatrie

Einarbeitungszeit
Allen neuen Mitarbeitern wird möglichst ein Vertrag über fünf bzw. sechs Jahre angeboten, da der Chefarzt Dr. Bosse die volle Weiterbildungsermächtigung „Pädiatrie“, bzw. zusammen mit dem leitendem Arzt Dr. Ebbecke die Weiterbildungsermächtigung über drei Jahre „Neonatologie“ besitzt.

In der Einarbeitungszeit wird der/die Assistenzarzt/-ärztin zunächst je eine Woche zusammen mit einem /einer erfahrenen Kollegen/Kollegin auf den peripheren Stationen (Station 12 Schulkinderstation und Station 13 Säuglings- und Kleinkinderstation) eingearbeitet und mit den generellen Abläufen und Gerätschaften der Kinderklinik vertraut gemacht. Anschließend erfolgt die Einarbeitung auf der Intensivstation (Station 17 Frühchen- und Kinderintensiv) für mindestens zwei Wochen, bzw. so lange wie zum „Abarbeiten“ der Einarbeitungsliste der Intensivstation benötigt wird. Erst dann wird der/die neue Assistenzarzt/-ärztin nach Rücksprache mit Chefarzt Dr. Bosse, dem leitendem Arzt Dr. Ebbecke, dem Dienstplanverantwortlichen S. Thönnißen und dem/der Assistentensprecher/in in die Dienste eingesetzt.

Rotation
In den ersten zwei Jahren der Weiterbildung wird angestrebt, den/die Assistenzarzt/-ärztin für insgesamt sechs Monate im Bereich der Frühchen- und Kinderintensivstation einzusetzen. Bleibt der/die Assistenzarzt/-ärztin weiterhin in der Abteilung, so sind erneute sechs Monate in der zweiten Hälfte der pädiatrischen Weiterbildung vorgesehen. Somit ist gewährleistet, dass der/die Assistenzarzt/-ärztin, der/die die komplette Weiterbildung der Pädiatrie in unserem Hause absolviert hat, ein Jahr Neonatologie angerechnet bekommen kann. Die übrigen Rotationen und fachspezifischen Weiterbildungen richten sich nach den Interessensschwerpunkten des/der jeweiligen Assistenzarztes/-ärztin und sindjeweils mit den oben genannten Personen abzusprechen.

Dem/der Assistenzarzt/-ärztin soll die Möglichkeit eröffnet werden, innerhalb der regulären Facharztweiterbildungszeit folgende Tätigkeiten/Fertigkeiten in der Pädiatrie zu erlernen, um sie im weiteren Berufsleben selbstständig durchführen zu können: Sonographie, Beurteilung von Bildgebung, LP, KMP, ZVK, NVK, NAK, arterielle Zugänge, Intubation, Beatmungstechniken, Surfactantgabe, Pleuradrainagen, Erstversorgung kranker reifer und extrem unreifer Patienten, Erstversorgung von Mehrlingsgeburten, Einsatz im Neugeborenenzimmer, EKG, LZ-EKG, Gutachten, Transporte intensivpflichtiger Patienten, ambulante Tätigkeit, orientierende EEG-Beurteilung, orientierende Beurteilung der kompletten Lungenfunktion, Laborinterpretation einschließlich Stoffwechseldiagnostik/-therapie, orientierende Kinderkardiologie.

Fortbildungen
Der/die Assistenzarzt/-ärztin ist angehalten, die Fachkunde Radiologie für den Bereich Notfalldiagnostik zu erwerben. Außerdem sind Kurse für pädiatrische Sonographie wünschenswert und werden daher besonders gefördert. Übrige fachspezifische Weiterbildungen richten sich nach den Interessensschwerpunkten des/der jeweiligen Assistenzarztes/-ärztin und werden gesondert besprochen. Selbststudium wird erwartet und auch entsprechend durch Hilfestellung (Bereitstellung von Literatur, Hilfestellung bei Vorträgen etc. ) unterstützt. Das Engagement bei internen Fortbildungen wird gefördert. Aktuelle Inhalte finden sich in internen Standards wieder, die jedem/jeder Arzt/Ärztin zugänglich gemacht werden.

Es finden regelmäßige pädiatrische und neonatologische Reanimations- und Notfallübungen am Phantom statt.

Zertifiziert

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