Kostenübernahme

In den USA ist das Verfahren seit Jahren von der dortigen Gesundheitsbehörde (FDA) anerkannt und wird von den Krankenversicherungen bezahlt, ebenso in den meisten europäischen Ländern. In Deutschland ist die Erstattung der PET/CT leider komplizierter.

Gesetzliche Krankenkassen

In Deutschland wird die PET/CT nur ausgewählten Indikationen (z.B. Ausbreitungsdiagnostik beim Bronchialkarzinom oder Lymphom) von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet. Für andere Krebserkrankungen ist die PET/CT derzeit noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ggf. muss daher vor der Untersuchung ein individueller Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen auf Wunsch gerne behilflich und erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag. Sollte die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung trotz interdisziplinärer Indikationsstellung und fachärztlicher Begründung nicht übernehmen, besteht natürlich noch die Möglichkeit, die Kosten der Untersuchung selbst zu übernehmen, als individuelle Gesundheitsleistung.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante PET/CT-Untersuchung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Im Basistarif gelten jedoch zumeist die gleichen Einschränkungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Zweifelsfall ist eine Anfrage bei Ihrer Versicherung erforderlich. Auch hierzu erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Für weitere Fragen nehmen Sie oder Ihr behandelnder Arzt bitte persönlich mit uns Kontakt auf.

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