FAQ – Hilfreiche Fragen und Antworten
Als Patient oder Angehöriger müssen Sie manchmal Entscheidungen über die weitere Behandlung treffen. Sprechen Sie im Telefonat oder persönlichen Gespräch (zudem Sie auch eine Vertrauensperson begleiten kann) an, was Ihnen wichtig ist! Bereiten Sie sich vor und notieren Sie all Ihre Fragen, die man manchmal in der Aufregung bzw. in der besonderen Situation vergisst. Stellen Sie sicher, dass Sie Antworten auf Ihre Fragen bekommen.
Einige häufige Fragen und Antworten haben wir hier zusammengestellt:
- Was sind die häufigsten Nebenwirkungen?
Das Auftreten von Nebenwirkungen ist sehr selten und stark abhängig vom behandelten Krankheitsbild, der Lokalisation des erkrankten Gewebes sowie der benötigten Bestrahlungsdosis. Eine pauschale Aussage darüber ist nicht so einfach möglich. Im Vorgespräch wird selbstverständlich ausführlich auf mögliche Nebenwirkungen im individuellen Fall eingegangen. Scheuen Sie sich nicht, sich mit allen Fragen an uns zu wenden. - Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung?
Für Hirnmetastasen und Akustikusneurinome wird die Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen problemlos übernommen. Grundvoraussetzung ist ein Konferenzbeschluss der Lingener Tumorkonferenz. Alle weiteren radiochirurgischen Behandlungen sind noch nicht abrechenbarer Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Es besteht für Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme individuell bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen oder die Behandlung privat zu zahlen. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern bei der Antragsstellung. - Die gesetzliche Krankenkasse BIG direkt gesund übernimmt regelhaft die Behandlungen mit dem ZAP-X, sie hat einen Vertrag der Besonderen Versorgung mit dem Boni. Lesen Sie hier mehr
- Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen seit 1.10. 2023 Kassenleistung
- Warum ist die Behandlung ambulant möglich?
Tumore und Metastasen im Gehirn können durch eine hohe und präzise Bestrahlung bei maximaler Schonung des umliegenden gesunden Gewebes behandelt werden. Die Therapie ist schmerzfrei und eine Narkose ist nicht erforderlich. Dies macht ambulante Behandlung möglich und erlaubt es dem Patienten, bereits am gleichen Tag in das gewohnte Umfeld zurück zu kehren. - Wie lange muss ich auf eine Behandlung warten?
Die Wartezeit ist in erster Linie abhängig von der Behandlungsindikation und dem Patientenwunsch. - Wird ein Überweisung benötigt?
Eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt sollte vorliegen. Wir bieten auch eine online Sprechstunde, insbesondere für überregionale Patienten, an. - Kommt für mich eine Behandlung mit dem ZAP-X in Frage?
Diese Frage muss für jeden Patienten individuell beantwortet werden. Eine erste Abkläung kann über Mail oder telefonisch erfolgen.