Sozialdienst
Der Sozialdienst ist als Fachabteilung traditionell im Schnittstellenbereich zwischen ambulanter und stationärer Versorgung tätig.
Die Aufgabe des Sozialdienstes besteht darin, persönliche und soziale Angelegenheiten, Probleme und Krisen der Patienten aufzugreifen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung
stehen. Ziel ist es, im Gespräch mit den Patienten und/oder ihren Angehörigen Prozesse in Gang zu setzen, die Lösungen, Perspektiven und Hilfestellungen eröffnen.
Der Sozialdienst arbeitet dabei eng mit Ärzten, Pflegekräften und den anderen im Krankenhaus vertretenen Berufsgruppen zusammen. Im Einzelfall werden Personen, Einrichtungen und Institutionen außerhalb des Krankenhauses in diese Prozesse eingeschaltet. Insbesondere zur Vorbereitung der Entlassung ist eine enge Kooperation und Vernetzung mit externen Einrichtungen und Hilfesystemen erforderlich. Immer steht jedoch der Patient im Zentrum des
sozialarbeiterischen Handelns.