Ambulanz
Laut Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin berechtigt zu folgenden ambulanten Maßnahmen:
- Neuropädiatrische Behandlung als Nachsorge von Frühgeborenen
- Elektroencephalographische Untersuchungen, ggf. mit einmaliger neurologischer Untersuchung
- Kinderkardiologische Untersuchungen
- Konsiliarische Beratung eines Vertragsarztes bei Kindern mit folgenden Erkrankungen: Stoffwechselerkrankungen, endokrinologische Erkrankungen und chronische Nierenerkrankungen
- Konsiliarische Beratung eines Vertragsarztes für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in der Behandlung